Hinweise für Sommeraktivitäten (Stand 11.6.2020)

sommeraktivitäten

Die Sommerferien rücken immer näher, viele Sommeraktivitäten sind abgesagt, andere überlegen mit den zunehmenden Lockerungen, ob die geplante Freizeit nicht doch stattfinden kann.

Wir empfehlen dringend auf Auslandsfahrten zu verzichten!
Warum? Die Risiken sind sehr hoch:
•    Es gelten zusätzlich zu den Hygieneregeln und Abstandsgeboten die Rahmenbedingungen in den Durchreise- und Zielländern!
•    Was passiert, wenn plötzlich wieder Grenzen geschlossen werden?
•    Was passiert bei einer Quarantäneanordnung, die auch kurzfristig erfolgen kann?
•    Wie wird die Versorgung auf der Fahrt vor Ort entsprechend den Regeln garantiert?
•    Was passiert, wenn es einen Verdacht oder einen Krankheitsfall in der Gruppe oder bei Kontaktpersonen (Zeltplätze usw.) gibt?
•    Das Einverständnis der Eltern zur Fahrt entbindet die Veranstalter nicht von ihrer Verantwortung, auch wenn solche Formulierungen unterschrieben worden sind.
•    Im Schadensfall kann es rechtliche Folgen bis hin zu Schadensersatzklagen geben. Wer ist dagegen moralisch gefeit und rechtlich abgesichert?
•    Im Schadensfall leidet das Ansehen der Kirche und des Jugendverbandes.
Wir empfehlen aber sehr gern Alternativangebote!
•    Tagesangebote machen weniger Aufwand, da die Übernachtung wegfällt und Selbstversorgung mitgebracht werden kann.
•   Zelten im Pfarrgarten: Dort ist die Gruppe unter sich. Die Sanitärräume und die Küche im Gemeindehaus werden nur durch die Gruppe genutzt. Regelmäßige Reinigung und Lüftung können leichter organisiert werden. Es gibt kurzfristige Reaktionsmöglichkeiten auf Einschränkungen u.ä. Aber auch hier gelten die Hygiene- und Abstandsregeln! Ein Hygienekonzept muss vorliegen, wobei ein besonderes Augenmerk auf Unterbringung in Einzelzelten oder in entsprechend großen Zelten sowie auf die sachgerechte Verpflegung zu legen ist. Notwendige Schlechtwetteralternativen müssen ebenso allen geltenden Anforderungen genügen!
•    Wichtiges Thema ist die Versorgung:
- Am einfachsten ist es, wenn alle Teilnehmenden ihre Verpflegung selbst mitbringen.
- Grundsätzlich nicht gemeinsam kochen und verteilen, sondern ein Küchenteam einweisen, das mit Mundschutz und Handschuhen die Speisen bereitet sowie portioniert das Essen und das Besteck/Geschirr ausgibt.
- Kein Buffet!
- Alternativ Gemeinschaftsversorgung liefern lassen. Diese wird portioniert verteilt.
- Anschließende Reinigung der Tische und Sitzplätze.
- Anwendbar ist die Regel aus dem Gaststättenbereich: Abstand der Tische in Räumen 1,5m und im Freien 5m; max. 5 Personen am Tisch. 

• Ein Hygienekonzept der Veranstalter muss erarbeitet und bereitgehalten werden. Es ist nicht notwendig, diese genehmigen zu lassen. Es ist ebenso nicht notwendig, dass die Gemeinden eigene Hygienekonzepte für ihre Räume erstellen. Tagungshäuser und offene Einrichtungen legen ihre Hygienekonzepte vor, die außerdem zu beachten sind. Bei schwierigen konkreten Fragestellungen könnt ihr euch an die Gesundheitsämter wenden.
• Benennt eine verantwortliche Person für die Hygienekonzepte. Diese ist verantwortlich für die zu führenden Kontaktlisten und die Erhebung der Daten (Raumgröße, Angaben zu begehbaren Grundstücksflächen, Maßnahmen zu Be- und Entlüftung, Beschränkung des Publikumsverkehrs, Einhaltung des Mindestabstands). Diese ist in Thüringen verpflichtet den Behörden nichtöffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen anzuzeigen sowie mit mehr als 75 Personen unter freiem Himmel. (ThürVO vom 9.6.20)
• Bitte stellt sicher, dass die wichtigsten Hygieneregeln eures Konzeptes von den Eltern zur Kenntnis genommen werden, insbesondere, dass grundsätzlich nur Kinder ohne Krankheitssymptome teilnehmen können. Es ist aber nicht notwendig bei regelmäßigen Angeboten sich jeweils bestätigen zu lassen, dass die Kinder gesund sind: Denn wenn Kinder eine solche Elternbestätigung zuhause vergessen haben, dürfen sie nicht teilnehmen. Das schafft unnötige Probleme.
• Die Gruppengröße ist (Stand 10.6.) nicht auf 10 Personen beschränkt. Denn die Angabe aus der 6. Verordnung in Sachsen-Anhalt (§1) gilt nicht für „fachkundig organisierte Zusammenkünfte...Veranstaltungen von Organisationen...“ (§1.4, 2). Da gelten die Abstandsregeln von 1,5m. Die Teilnehmendenzahl richtet sich also nach den genutzten Räumlichkeiten (Richtwert aus Thüringen: je TN 5qm, bei bewegungsintensiven Maßnahmen 10qm). Legt eure max. Teilnehmendenzahl auch bei Tagesveranstaltungen fest, damit vermeidet ihr Probleme und Frustration). Laut der Thüringer Verordnung vom 9.6.2020 werden die Bürger angehalten, physisch-soziale Kontakte gering zu halten und es wird empfohlen, sich möglichst in Gruppen bis höchstens 10 Personen aufzuhalten und den Personenkreis konstant zu halten. Außerdem gilt in Thüringen ab sofort eine Anzeigepflicht für nichtöffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen sowie mit mehr als 75 Personen unter freiem Himmel. (ThürVO vom 9.6.20; gilt bis 15.7.20). Ausnahmen gelten für religiöse Zwecke wie Gottesdienste u.ä.
Bitte haltet euch auf dem Laufenden, falls aktuelle Einschränkungen für die max. Teilnehmendenzahl für Freizeiten u.ä. durch die Länder erlassen werden.
• Bitte bezieht die Leitungsebenen in eure Planungen ein!
• Ihr könnt offene Räume mit einem besonderen Projekt fördern lassen:
  Kinder Räume geben

Ihr müsst ins Inland ausweichen? schaut doch mal die Tagungs-/Gruppenhäuser in der EKM aan: https://www.evangelischejugend.de/mitarbeiterbereich/freizeithaeuser/

Tagungs- und Gruppenhäuser im ganzen Bundesgebiet findet ihr hier:  www.himmlische-herbergen.de/


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