Hilfestellung für ein Hygienekonzept - Arbeit mit Gruppen

hygieneregeln

Im Bereich der EKM gibt es regional unterschiedliche Möglichkeiten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zu den Voraussetzungen gehört ein schlüssiges Hygienekonzept, das ggf. vorzulegen ist.
Wir geben hier eine Hilfestellung für ein jeweils konkret anzupassendes Hygienekonzept. Dies sind keine geprüften Standards!

Spezielle Problemstellungen ggf. mit den Gesundheitsämtern abklären. Beschlüsse und Genehmigungen sind weder vom GKR noch von den Gesundheitsämtern erforderlich. Mit dem GKR sollte geklärt werden, wer für die Umsetzung der notwendigen Rahmenbedingungen sorgt (z.B. regelmäßige gründliche Reinigung der Tische, Stühle und Sanitärräume). Das sollte nicht in der Verantwortung der Gruppenleitenden liegen.

Ankommen
•    Abstandsregelungen beachten beim Weg zum Treffpunkt, auch beim Abstellen von Fahrrädern.
•    Im Eingangsbereich gibt es Markierungen im 2m-Abstand. Dort stellen sich die Kinder bitte auf, bis sie eintreten können.
Mund-Nasen-Schutz
•    Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nötig, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden. Dieser ist vor Betreten des Grundstückes bzw. des Raumes anzulegen.
•    Masken sind persönliches Eigentum, die Reinigung müssen die Familien gewährleisten. Gruppensets sind nicht möglich.
•    Im Gruppenraum wird der empfohlene Abstand von 1,5 – 2,0 m gewährleistet, so dass zu diesen Zeiten der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden kann.
•    Die Masken sind zuhause regelmäßig zu reinigen bzw. auszutauschen. Falls sie schmutzig wird, ist es hilfreich, eine zweite Maske in Reserve zu haben.
Verhaltensregeln
•    Die Regeln miteinander besprechen!
•    Hände waschen bei der Ankunft (20 Sekunden mit Seife und warmen Wasser); ggf. vor und nach Essensaufnahme, nach Pausen, nach dem Toilettengang.
•    Jederzeit ist der Mindestabstand einzuhalten. Daran bitte wiederholt erinnern.
Mindestens 1,5 m Abstand bei kurzem Kontakt und normaler Atmung
Mindestens 2 m Abstand, bei längerer, gezielter Kommunikation, beim Musizieren
Mindestens 3 m Abstand beim Singen und bei der Nutzung von Blasinstrumenten
Mindestens 6 m Abstand, bei exzessivem Sprechen und sehr lauter Kommunikation
•    Jede*r sollte während des Angebotes einen festen Platz haben zur Vermeidung von Schmierinfektionen. Der Platz könnte auch für weitere Gruppentreffen gelten, das merkt sich dann besser.
•    Niesen in die Armbeuge.
•    Wer Krankheitssymptome hat, muss zuhause bleiben bzw. diese mit Nachweis abklären lassen.
•    Toiletten einzeln besuchen, ggf. Mindestabstände markieren.

Rahmenbedingungen
•    Das nötige Equipment zum Händewaschen bzw. Desinfizieren muss bereitgestellt werden.
•    Die Leitung sollt das Öffnen der Türen übernehmen oder durch Türkeile absichern, damit nicht jede*r die Klinken anfasst.
•    Abstimmung von maximaler Personenzahl auf Raumgröße. Richtwert: 5 qm je Person, bei bewegungsintensiven Aktivitäten 10qm.
•    Die Räume häufig lüften.
•    Sämtliche Räume und das Mobiliar werden nach vorgegebenen Standards täglich gereinigt.
•    Gemeinsam benutzte Materialien regelmäßig desinfizieren.  
•    Bitte prüfen, ob Kinder, die selbst einer Risikogruppe angehören oder in deren Haushalt eine Person lebt, welche der Risikogruppe angehört, besser z.Zt.  nicht an Gruppentreffen teilnehmen.
•    Besondere Herausforderungen entstehen beim Spielen. Hier prüfen, wie die Regeln eingehalten werden können.
•    Papiertücher statt Handtücher.
•    Vieles ist einfacher im Freien.
•    Kinder, die sich anhaltend und mit Vorsatz nicht an die „Corona-Regeln“ halten, müssen nach Hause geschickt werden, um andere nicht zu gefährden.
Bitte prüfen: Was ist erforderlich aber auch realistisch vor Ort umsetzbar. Wenn Hygieneregeln nicht oder nur sehr schwer eingehalten werden können, kann die Gruppe sich nicht treffen, bzw. die Veranstaltung nicht stattfinden.
Bitte beachten, dass es deutliche regionale Abweichungen der Lockerungsbestimmungen geben kann und dass zeitweise bzw. kurzfristig Änderungen erforderlich sein können. Wir nehmen gern Ergänzungen auf.

Verfahrensweise:
Das Grundkonzept kann einheitlich sein, doch jede Gruppeverantwortliche braucht ihr jeweils passendes Hygienekonzept, nachdem sie sich im Gemeindealltag richtet. Dieses Konzept muss die unterschiedlichen Räumlichkeiten im Blick haben. Denn manchmal trifft die Gruppe sich im Freien, in der Kirche oder im Gemeinderaum, das kann auch witterungsbedingt wechseln. Die Durchführungsverantwortung liegt bei den Gruppenleitenden. Hygienepläne sind mit der jeweiligen Leitungsebene abzustimmen. Damit soll ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen in den Kirchenkreisen erreicht werden. Gleichzeitig gibt es die Chance, dass noch jemand kritisch auf die Ausarbeitung schaut.
Welche fachliche Leitungsebene das jeweils übernimmt, muss in den Kirchenkreisen verabredet werden. Wir empfehlen im gemeindepädagogischen Bereich damit die Kreisreferent*innen zu beauftragen, die im fachlichen Austausch mit uns im Kinder- und Jugendpfarramt stehen.
Ob eine Kenntnisnahme durch die Leitungsebene genügt oder gegengezeichnet werden soll, ist freigestellt.  Eine Beschlussfassung von Gremien ist dazu nicht nötig und erscheint auch kaum sinnvoll. Wichtig sind kurze Wege und einfache Verfahrensweisen und vor allem der Überblick über die Gesamtsituation im Kirchenkreis, um abweichendes Vorgehen zu vermeiden.
Es braucht ein gutes Zusammenwirken aller Beteiligten. Während die Gruppenleitenden jeweils Verantwortung tragen zur Einhaltung der Hygienekonzepte, sollten die Gemeinden vor Ort die notwendigen Rahmenbedingungen absichern (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Toilettenreinigung, Lüften der Räume).
Bei Tagungshäusern und offenen Einrichtungen sieht es etwas anders aus. Dort muss ein Konzept für die Einrichtung vorliegen, nachdem sich die Gruppen richten.


Kinder- und Jugendpfarramt, Stand 11.06.2020


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