Ehrenamt

Ansprechpartnerin

 

Pfarrerin Claudia Neumann

Tel: 036202 / 7717-95
claudia.neumann@ekmd.de

Kostenlos, doch nicht umsonst

Freiwilliges Engagement ist weder umsonst noch kostenlos. Ehrenamtlich Engagierte arbeiten ohne Gehalt - dennoch kostet Ehrenamt Geld. Wer die Freude am Ehrenamt erhalten will, soll wissen: Dafür dass sich Ehrenamtliche engagieren, sollen sie nicht noch etwas drauflegen müssen. Gerade wenn das Geld knapp ist, lohnt sich für alle Beteiligten das Gespräch darüber.

Auslagenersatz / Spendenbescheinigung

Das ehrenamtliche Engangement erfolgt freiwillig und unentgeltlich, jedoch sollen Kosten erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehen, z.B. Kosten für notwendige Materialien und Arbeitshilfen. Auch Reise-, Porto- und Telefonkosten oder Kosten für eine Fortbildung können bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen. 

Die finanziellen Möglichkeiten von Gemeinden, Kirchenkreisen oder Einrichtungen sind sehr verschieden. Deshalb ist es erforderlich, zwischen allen Beteiligten zu klären,

  • wie hoch das Budget insgesamt ist,
  • welche Auslagen erstattet werden
  • und zu welchen Bedingungen die Erstattung möglich ist.
Es ist sinnvoll, diese Klärungen in die Beauftragung für die Tätigkeit mit aufzunehmen.

Wenn jemand auf die Auszahlung der Auslagen verzichtet und das Geld spenden möchte, kann eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausgestellt werden. Die Nachweise für die verauslagten Beträge sind auch hier notwendig.

Vergütungsmöglichkeiten im Ehrenamt?

Die ehrenamtliche Arbeit ist prinzipiell unentgeltlich. Regelungen zur Förderung des Ehrenamtes und zur Vergütungen ehrenamtlicher Tätigkeiten verabschiedete der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates zuletzt im Frühjahr 2013.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die es einem Träger ehrenamtlicher Tätigkeit erlauben, Geld an seine aktiven Ehrenamtlichen zu zahlen:

  • Übungsleiterpauschale (max. 2400,-€ pro Jahr steuerfrei)
  • Ehrenamtspauschale (max. 720,-€ pro Jahr steuerfrei)

Wer die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen will, sollte dabei nicht automatisch nur an Sportvereine denken. Die Kirchen sind als mögliche Nutzer ausdrücklich benannt, denn vergütet werden u.a. künstlerische Tätigkeiten, Ausbildungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen. 

Welche Möglichkeiten beide Pauschalen eröffnen und unter welchen Voraussetzungen sie gezahlt werden können, finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de.

(http://www.gemeindedienst-ekm.de/ehrenamt/finanzen/)

Führungstzeugnisse für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche, die Jugendfreizeiten insbesondere mit Übernachtung begleiten, sollten in aller Interesse ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Informationen, Links und Downloads dazu haben wir hier für euch zusammengefasst.