Die Richtlinie für 2018 wurde auf Grundlage der 2017 neu verfassten überarbeitet und von der Jugendkammer beschlossen.
- Anträge auf Zuwendungen bitte nur noch über die beauftragten Kreisreferentinnen bzw. Kreisreferenten der Kirchenkreise; bei Verbänden und Einrichtungen über die Geschäftsstellen als Sammelantrag einreichen.
- Einzelanträge finden keine Berücksichtigung mehr.
http://www.bejm-online.de/foerderung/foerderung-in-den-jahren/foerderung-ekm-2018/