Kinder- und Jugendförderplan der EKM 2018

Die Richtlinie für 2018 wurde auf Grundlage der 2017 neu verfassten überarbeitet und von der Jugendkammer beschlossen.

  • Anträge auf Zuwendungen bitte nur noch über die beauftragten Kreisreferentinnen bzw. Kreisreferenten der Kirchenkreise; bei Verbänden und Einrichtungen über die Geschäftsstellen als Sammelantrag einreichen.
  • Einzelanträge finden keine Berücksichtigung mehr.

 

http://www.bejm-online.de/foerderung/foerderung-in-den-jahren/foerderung-ekm-2018/

Richtlinie

Der Kinder- und Jugendförderplan der EKM unterstützt Maßnahmen und Projekte der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in

  • den Kirchengemeinden (KG) und
  • den Kirchenkreisen (KK).
  • den evangelischen Jugendverbänden
  • den Jugendbildungseinrichtungen der EKM
  • der Offenen Arbeit,
  • den Jugendkirchen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.  ... weiterlesen.

 


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