Deutsches Kinderhilfswerk - Förderung für Thüringen

das Deutsche Kinderhilfswerk hat explizit für Thüringen einen Fördertopf für Vereine und Freie Träger.
Es werden hier Projekte im Bereich der Kinderrechte gefördert:

„Vorrangig werden solche Projekte gefördert, die sich für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten einsetzen und bei denen Kin- der und Jugendliche nach Möglichkeit an der Planung beteiligt und bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden. Die Projekte sollen beispiel- gebend für die fachliche Weiterentwicklung in Thüringen sein.“

Länderfonds Thüringen (Klicklink)

Förderhöhe:
Bis zu 5000 Euro 8überjährig bis 10 Tsd.)

„Zuwendungen sollen insbesondere Initiativen sowie freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte gewährt, deren Zielgruppen bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Thüringen wohnen. Die Maßnahmen sollen in Thüringen durchgeführt wer- den. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte sollen gundsätzlich nicht älter als 18 Jahre sein.

Zuwendungen werden nur für Projekte gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde. Die Förderung wird durch Zuwendungen für einzelne Maßnahmen (Projektförderung) gewährt. Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Mitfinanzierung des Antragstellers oder Dritter ist nicht zwingend erforderlich. Eine Förderung soll nicht erfolgen, wenn die Maßnahme bereits aus anderen Landesmitteln gefördert wird."

Weitere Förderungen

Im Bereich der Coronahilfen hat das Kinderhilfswerk noch weitere Förderbereiche:
(Ausstattung von Kindern und Jugendlichen, Gesunde Ernährung, Lern- und Spielpakte, Nachhilfe)
https://www.dkhw.de/foerderung/corona-nothilfe-pakete/