Neue Verordnung Thüringen (13.5.) -Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendarbeit

Verordnung

Mit Wirkung zum 13.5. gibt es Thüringen eine neue Verordnung. Die lässt Grundsätzlich die Kinder- und Jugendarbeit wieder zu. Zu beachten ist, dass natürlich entsprechende Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen sind (§3-§5).

Die Fachbehörde erarbeitet derzeit noch Empfehlungen. Gespräche zw. der Fachbehörde und den Kreisen und Kommunen finden derzeit statt.
Bei Unsicherheiten empfehlen wir die Absprache auch mit den örtlichen Ämtern. Ebenso empfehlen wir, dass die Konzepte und die Aufnahme der Arbeit auch mit der Leitung abgestimmt werden.
 
Als Kijupf arbeiten wir derzeit an einer Empfehlung. Diese werden wir bis zum Freitag veröffentlichen.
 
Die Vorgaben aus den §3-§5 könnt ihr aber mit Euren Kollegen schon auf die Umsetzbarkeit hin überprüfen und ggf. notwendige Umsetzungsschritte vorbereiten.
 
Verweisen möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf unsere Entscheidungshilfe vom 6.5.2020 zu diesem Themenbereich.
https://www.evangelischejugend.de/jugendverband/aktuelles/neuigkeiten/update-6-mai-gruppentreffen-in-coronazeiten.html


Download Entscheidungshilfe Gruppentreffen
 
Es werden am Anfang nicht die Angebote sein, wie vor der Krise. Ich bin mir aber sicher, dass ihr vor Ort umsetzbare Angebote für die Kinder und Jugendlichen entwickeln werdet. Sie brauchen euch!

 

 

 

Die Liste für weitere Online-Angebote findet ihr hier: Online-Angebote in Zeiten von Corona 
Die Liste für Offline-Angebote findet ihr hier: Corona Offline
Rechtliche Hinweise zur aktuellen Situation findet ihr unter: evangelischejugend.de/corona

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