Hinweise zur aktuellen Corona-Situation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

(Stand 24.11.)
Wir bieten einen Überblick über die Regeln vom 24.11. bis 15.12.21 – Bitte tagesaktuell und regional prüfen und ggf. anpassen.

Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Wir bieten einen Überblick über die Regeln vom 24.11. bis 15.12.21 – Bitte tagesaktuell und regional prüfen und ggf. anpassen. Aufgrund der hohen Dynamik können wir keine verbindlichen Angaben machen!

(Für Brandenburg und Sachsen bitte die Seiten der jeweiligen Landesjugendpfarrämter beachten)

Zum Schutz aller Beteiligten wird an einen verantwortungsvollen Umgang appelliert!

 

Sachsen-Anhalt (gemäß 15. Verordnung vom 23.11.21)

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/

  • Kirchen regeln ihre religiösen Veranstaltungen selbst (z.B. Konfirmandenarbeit)
  • Für Mitarbeitende gelten an den Arbeitsorten die 3G-Regeln; der Status ist täglich zu dokumentieren; Ungeimpfte müssen am Arbeitsort über einen aktuellen Testnachweis (Schnelltest 24h) verfügen; Impf- oder Genesenennachweis ist ggf. vorzuweisen. 2 Tests pro Woche sind vom Arbeitgeber zu stellen.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind bei den Angeboten im Arbeitsfeld von der Testpflicht ausgenommen (sofern symptomfrei)
  • Hinweis: bis 17.12.21 ist Schulbetrieb, bis dahin erfolgen Testungen in den Schulen;
  • Bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit kann aus päd. Gründen auf Abstandsregeln verzichtet werden.
  • Hygienekonzept vorhalten!
  • Anwesenheitsnachweis führen!
  • Krippenspielproben sind Angebote der Jugendarbeit – und damit weiterhin möglich.
  • Die Aufführungen der Krippenspiele erfolgen in den Gottesdiensten, dort gelten dann die Zugangs- und Abstandsregeln für Gottesdienste.

Thüringen (gemäß Kabinettsbeschluss vom 23.11.)

https://corona.thueringen.de/media/corona/Beschluss_23112021/20211123_CoronaVO_Uebersicht_nach_Kabinett_1_.pdf

  • religiöse Versammlungen:
    • In geschlossenen Räumen: 3G
    • Noch nicht eingeschulte symptomfreie Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Sie benötigen kein negatives Testergebnis. Für symptomfreie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest) bzw. ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule.
    • Einhalten des Mindestabstands
    • Infektionsschutzkonzept
    • Maskenpflicht (ab 6 J. OP-Maske oder FFP-Maske)
  • Ausgangssperre für Ungeimpfte 22:00 – 5:00 Uhr
  • Für Mitarbeitende gelten an den Arbeitsorten die 3G-Regeln; der Status ist täglich zu dokumentieren; Ungeimpfte müssen am Arbeitsort über einen aktuellen Testnachweis (Schnelltest 24h) verfügen; Impf- oder Genesenennachweis ist ggf. vorzuweisen. 2 Tests pro Woche sind vom Arbeitgeber zu stellen.