Förderprogramm Aktion Mensch: Internet für alle

Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein: Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen. Die fortschreitende Digitalisierung in unserer Gesellschaft erfordert für umfassende Teilhabe Zugang zum Internet.

Was die Aktion Mensch fördert:

Investitionskosten: Hierzu zählen Kosten für Hardware wie zum Beispiel Router, Computer, Tablets oder spezielle Ein- und Ausgabegeräte zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie investive Herstellungskosten zur Bereitstellung des Internetanschlusses, Software zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie die Erstinstallation sowie Service- und Supportleistungen, die mit der Erstinstallation in Verbindung gebracht werden können. Für eine optimale Nutzung des Internets empfiehlt Aktion Mensch eine Bandbreite von mindestens 16 MB für dieses Aktions-Förderangebot.


Honorar- und Sachkosten: Kosten für Bildungsangebote für Nutzer und gegebenenfalls auch Mitarbeiter in den Bereichen Medienkompetenz, Bedienung, Handhabung der Technik und
Information über die Möglichkeiten und Risiken der Internetnutzung. Warum Bildungsangebote für Nutzer und gegebenenfalls auch Mitarbeiter wichtig sind? Informationen finden Sie hier.

Wieviel gibt es:

  • bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten = maximal 5.000 Euro
  • bis zu 100% der Honorar-/ Sachkosten = maximal 5.000 Euro

Laufzeit:
Laufzeit bis 1 Jahr

Gefördert werden können:

  • Wohnangebote
  • Beratungsstellen
  • ambulante Dienste
  • Offene Angebote der Selbsthilfe oder Gemeindezentren
  • Offene Angebote für Kinder und Jugendhilfe wie zum Beispiel ein Jugendzentrum
  • Inklusive / Integrative Kindertagesstätte

 Anforderungen:

  • Projekt-Partner mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können pro Einrichtung oder Dienst einen Antrag stellen. Ausgenommen sind Einrichtungen und Dienste eines Projekt-Partners, die die selbe Adresse haben. Innerhalb der Laufzeit des Aktionsförderprogramms kann jede Einrichtung oder jeder Dienst mit nur einem Antrag berücksichtigt werden.
  • Eine nachträgliche Beantragung von Investitionskosten ist nicht möglich, wenn bereits Honorar- und Sachkosten in diesem Aktions-Förderangebot bewilligt wurden.
  • Eine nachträgliche Beantragung von Honorar- und Sachkosten ist nicht möglich, wenn bereits Investitionskosten in diesem Aktions-Förderangebot bewilligt wurden.

 

weitere Infos unter : https://foerderfinder.aktion-mensch.de/foerderung/antrag/foerderfinder ( KLICK AUF AKTIONSANGEBOTE )