Feb 22, 2023

3. Geltungsbereich

Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland formuliert seinen Geltungsbereich in §1. Schutzkonzepte sind insbesondere zu erarbeiten für unter anderem folgende Bereiche:

  • Kirchenmusik,
  • gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit,
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugendbildung
  • Kinder- und Jugendverbandsarbeit,
  • Arbeit mit Konfirmand*innen
  • Schulbezogene Jugendarbeit
  • Seelsorge
  • Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen

 

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