Hinweise des Krisenstabes angesichts hoher Infektionszahlen zum Weihnachtsfest

Es wird bis Weihnachten eine Gratwanderung bleiben, sich in den Gemeinden adventlich und weihnachtlich vorzubereiten und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den Herausforderungen umzugehen. Schaut, ob es einen Plan B braucht, falls live eingeplante Krippenspielszenen u.ä. nicht möglich sein sollten durch Quarantäne von Mitwirkenden. 

Empfehlungen zu Gesprächen durch Kirchenkreisleitungen mit den Landkreisen
Der Corona-Krisenstab hat sich mit der aktuellen Infektionssituation beschäftigt und die Geschehnisse ausgewertet, die durch das kurzfristige Handeln des Landkreises Hildburghausen am Vorabend des 1. Advent zu Gottesdienstverboten geführt haben.

Angesichts der trotz Teillockdown weiter hohen Infektionszahlen und der aktuellen Meldungen muss es als reale Möglichkeit bedacht werden, dass vor dem 24. Dezember ähnliche Situationen in weiteren Landkreisen eintreten.  
Der Krisenstab empfiehlt, dass die Kirchenkreise, die zumeist ja in unterschiedlichen Landkreisen liegen, sich umgehend dahingehend absprechen, dass eine Superintendentin oder ein Superintendent auf jeweils ein Landratsamt zugeht. Es empfiehlt sich wahrscheinlich, dass dies von der Kirchenkreisleitung übernommen wird, die sich in der Kreisstadt befindet.  
Für das Gespräch mit Landrätin bzw. Landrat und Vertretern des Gesundheits- oder Ordnungsamtes sollten Eckpunkte für Gottesdienste und Seelsorge in der Weihnachtszeit unter verschärften Lockdown-Bedingungen vorbereitet sein.  
Rückmeldungen sowohl aus den zuständigen Ministerien wie aus den Landratsämtern befördern diesen Verfahrensvorschlag. Es wird mehrheitlich dankbar auf konkrete Vorschläge eingegangen. Das bedeutet aber nicht, dass damit diese auch selbstverständlich übernommen werden müssten. Wir sollten auf diesem Wege versuchen, die problematische und konfliktgeladene Situation vom  
1. Advent in Südthüringen zu vermeiden.
Das Landeskirchenamt sieht es inzwischen als bewährte Praxis an, dass von landeskirchlicher Ebene keine strengen zentralen Vorgaben für Kirchenkreise und Kirchengemeinden gemacht werden. Dazu ist das Infektionsgeschehen selbst wie auch der Umgang in den verschiedenen Bundesländern und Landkreisen mit der jeweiligen Situation zu unterschiedlich. Gerade für das Weihnachtsfest wollen wir ermutigen, dass Kirchengemeinden in den Gemeindekirchenräten und in Abstimmung und Beratung im Kirchenkreis eigene Entscheidungen treffen. Gerne gibt der Krisenstab dazu weiter Hinweise. Das Landeskirchenamt fasst wie bisher die Änderungen in den Verordnungen der Bundesländer umgehend zusammen und informiert darüber.
Sämtliche Hinweise zur Gestaltung der Weihnachtsgottesdienste, zu den rechtlichen Eckpunkten und die Empfehlungen aus der Landeskirche sind inzwischen auf der Internetseite des Gemeindedienstes zusammengefasst worden. Sie finden diese unter
https://www.gemeindedienst-ekm.de/unsere-arbeitsfelder/arbeitsstelle-gottesdienst/advent-und-weihnachten/ 

Der wichtige Kontakt zu den Gesundheitsämtern auf allen kirchlichen Ebenen
Rückfragen aus Kirchengemeinden betreffen die vom Krisenstab regelmäßig geäußerte Bitte, bei Unsicherheiten den Kontakt mit den zuständigen Ämtern der lokalen Vertretungskörperschaften zu suchen. Ohne Frage ist es hilfreich, wenn im Kirchenkreis Sachverhalte gebündelt über die Superintendentur vorgetragen werden. Die Ämter sind oft dankbar, wenn sich so für viele Kirchengemeinden Klärungen mit einer Auskunft erzielen lassen.  
Gleichzeitig muss es den Kirchengemeinden vertreten durch Beauftragte oder den Vorsitzenden des GKR möglich sein, direkt mit dem Gesundheitsamt Absprachen zu suchen. Verbote aus Superintendenturen an Pfarrerinnen und Pfarrer im Hinblick auf diese Kontakte laufen schon aus rechtlichen Gründen ins Leere, da die Superintendentin bzw. der Superintendent keine direkten Anweisungen an Kirchengemeinden in diesem Zusammenhang geben kann. Kirchengemeinden sind Körperschaften öffentlichen Rechts und voll umfänglich selbst für die Infektionsschutzmaßnahmen verantwortlich. Der Kirchenkreis als subsidiäre Körperschaft ist beauftragt, da unterstützend einzutreten, wo Kirchengemeinden Unterstützung benötigen.


Versammlungen, Dienstbesprechungen und Weihnachtsfeiern
Die Eindämmungsverordnungen machen auch uns durch die Einschränkungen schmerzlich spürbar, wie sehr wir auf kollegialen Austausch und Gemeinschaft angewiesen sind. Gleichzeitig haben wir aufgrund der im Grundgesetz verankerten Rechte im Vergleich zu vielen anderen Institutionen deutlich weitere Möglichkeiten und Rechte, für die sich Kirche konsequent einsetzen sollte. Dazu gehört, wie vom Krisenstab mehrfach betont, dass wir beim Füllen des gegebenen Rechtsrahmens verantwortlich uns selbst und anderen gegenüber handeln.  
Im Hinblick auf Dienstbesprechungen und Zusammenkünfte der Konvente vor dem Fest sind für den kirchlichen Bereich die Bestimmungen der Länder für betriebliche Versammlungen als Vorgabe zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass derartige betriebliche Sitzungen nach allen Landesbestimmungen auf nicht verschiebbare und dringend notwendige Angelegenheiten und einen kurzen zeitlichen Rahmen zu beschränken sind. Dass Hygieneschutzmaßnahmen vollumfänglich zu ergreifen sind, ist selbstverständlich. Ebenso ist leider die Erfahrung zunehmend alltäglich, dass Ansteckungen trotz aller verantwortlichen Planung von Hygienekonzepten geschehen.  
„Weihnachtsfeiern“ im beruflichen Umfeld oder auch wertschätzende Dankesveranstaltungen sind in der jetzigen Phase kaum begründbar und sollten durch Alternativen ersetzt werden. An den Weihnachtstagen 2020 sollten wir in der Lage sein, mit den dann vorgegebenen und sicher eingeschränkten Möglichkeiten Gottesdienste und seelsorgliche Begleitung durch gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst anzubieten.


Weitere Hinweise zu den Festtagen
Es ist davon auszugehen, dass am Wochenende um den 4. Advent überarbeitete Landesbestimmungen erlassen werden. Diese werden wir so schnell wie möglich über die Kirchenkreise je nach Sachlage wieder mit Empfehlungen versehen an die Gemeinden geben und unter der oben bezeichneten Adresse ins Netz stellen. Bei Rückfragen unterstützen wir gerne, so gut wir es aus der Distanz leisten können.

Erfurt, den 9. Dezember 2020

Brigitte Andrae Präsidentin, 

Christian Fuhrmann Oberkirchenrat


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