Coronapandemie - Solidarisch Handeln im Advent

Solidarisch Handeln im Advent
Aufgrund des Aufrufes der Bundesregierung zu weitreichender Kontaktvermeidung bzw. zu Reiseverzicht wird mit Blick auf solidarisches Handeln in der Gesellschaft darum gebeten, auf Angebote in Kirchengemeinden in der Adventszeit und zum Jahreswechsel weitgehend zu verzichten. Dieses Veranstaltungsfasten kann ein bewusster freiwilliger Beitrag zur empfohlenen Selbstquarantäne sein. In den letzten Wochen und Monaten sind vielfältige Digitalangebote entstanden, die verstärkt genutzt werden können, um in der Adventszeit Kontakt zu halten.
Präsenzangebote in der Kinder- und Jugendarbeit für sozial Benachteiligte sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Vom Kinder- und Jugendpfarramt kommt darüber hinaus die Empfehlung, dass Mitarbeitende im Ehren- und Hauptamt, die Weihnachten dienstlich aktiv werden, die soziale Zurückhaltung nutzen sollten, um den Dienst zu den Feiertagen nicht zu gefährden.

27.11.2020

(Stand 30.11.2020 10:00)

Wir wollen für Kinder und Jugendliche da sein und wir müssen zugleich verantwortungsbewusst Entscheidungen treffen. Orientiert euch an den Empfehlungen des Krisenstabes vom 5.11.2020 (Info Nr. 44). [*.pdf | 138 KB]

"...Der Krisenstab empfiehlt nicht zu fragen, was können wir als Kirche bei Ausreizung aller Regelungen möglich machen, sondern: Was können wir bei weitgehenden Schutzbemühungen vor Infektionen an Gemeindearbeit gestalten und – nicht nur im Infektionsfall – im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte verantworten...."

Länderverordnungen:

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/?no_cache=1

https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung

https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18897

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv


In manchen Landkreisen gelten regional bzw. zeitlich weiterreichende Einschränkungen. Übersicht für Thüringen: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus

  1. Ziel ist die Minimierung von Kontakten, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Als Christen wollen wir selbstverständlich und verantwortungsvoll unterstützen, was der Gesundheit der Allgemeinheit dient. 
  2. Die verschärften Regeln sind ein Auftrag zum bewussten Umgang.   
  3. Sportliche, kulturelle und der Unterhaltung dienende Freizeitausübungen sind weitgehend untersagt, auch wenn es kirchlich verantwortete Freizeitangebote sind.   
  4. Der Aufenthalt im Freien ist begrenzt auf 5 Personen.
  5. Schulen und Kitas sind weiterhin geöffnet. Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche sind möglich, doch genau abzuwägen.

    Nicht betroffen sind laut 8. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt:
    §4, Abs. 3; 17. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes;

    Nicht betroffen sind laut Sonderverordnung des Landes Thüringen: 
    Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. (nicht betroffen sind Angebote  § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-09-04_ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO_.pdf)
    ggf. gilt eingeschränkter Regelbetrieb!

    ACHTUNG: bis 20.12. gelten verschärfte weitereichende Bedingungen!
     
  6. Brandenburg: § 16, Jugendarbeit
    Angebote der Jugendarbeit nach den §§ 11 und 12 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind untersagt.
     
  7. Feiern in der Öffentlichkeit und im Privaten sind untersagt. 
  8. Übernachtungsfahrten können nicht stattfinden.  In Sachsen-Anhalt bitte die Angaben unter §5a der 8. Verordnung beachten; in Thüringen sind Angebote der Jugendarbeit oder der Fortbildung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Fachkräften mit Beherbergung anbieten zu schließen (§5)
  9. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.  
  10. Gottesdienste sind als verfassungsrechtlich verankerte freie Religionsausübung von den aktuellen Regeln ausgenommen. Dabei bleibt es wichtig, sehr genau abzuwägen, wie eine spirituelle Ausübung des Glaubens in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen geschieht. 
  11. Entscheidungen immer in Rücksprache mit den jeweiligen Trägern treffen (GKR, Kreiskirchenrat u.ä.) Es bleibt wie bisher die Not-wendigkeit, in einzelnen Fällen das Gesundheits- bzw. Ordnungsamt zu kontaktieren. Verantwortlich für die Einhaltung all dieser Bestimmungen ist die jeweilig veranstaltende Körperschaft. Das erfordert, dass z. B. Gemeindekirchenräte weiterhin Beschlüsse zu Veranstaltungen und deren Infektionsschutzkonzepten beschließen.

Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen des Kinder- und Jugendpfarramtes 

  • Jugendgottesdienste als physische Treffen können stattfinden; zu bedenken ist: Jugendgottesdienste leben von persönlicher Begegnung, dabei ist immer auf die vollständige Einhaltung von Hygieneregeln zu achten. Bitte schätzt das Risiko verantwortungsvoll ein. 
  • Sucht bewusst andere Formen für eure Gruppen, falls Christenlehre, Konfikurse und Junge Gemeinden als analoge Formate eingeschränkt werden (z.B. aufgrund regionaler Entwicklungen).
  • Ich habe Zeit für dich! - Bereitschaft zu Gesprächen per Telefon, Chat oder am Bildschirm signalisieren.  
  • Digitale Formate wieder aufgreifen: Spielformate, Online-Bibelgespräch, Klönrunden, Liederkonferenz – denn am Monitor ist auch lautes Singen ohne Mundschutz erlaubt 
    https://www.evangelischejugend.de/mitarbeiterbereich/corona/corona-online-angebote/
    https://dasbibelprojekt.visiomedia.org 
    https://www.evangelisch.de/bibel-to-go  
  • Gern helfen wir beratend!  

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