Gedenkstätten-Fahrten

Fahrten und Projekte zu Gedenkstätten (z.B. des 2.Weltkrieges oder der DDR-Zeit und Wende '89) werden von den Bundesländern und Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gefördert.  Unterschieden wird die Beantragung als Jugendverband oder in Kooperation mit einer Schule. Im zweiten Fall muss die Schule der Antragsteller sein.

Sachsen-Anhalt

Angebote zur politischen Bildung und Demokratisierung, insbesondere Fahrten zu Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt können bis zu 100% gefördert werden.  
Außerdem werden Fahrten nach Israel und nach Palästina gefördert.
Es müssen mindestens 10 Teilnehmer*innen in Sachsen-Anhalt leben und der Träger muss seinen Sitz in Sachsen-Anhalt haben.
Die Anträge können jederzeit - bis 6 Wochen vor Maßnahmebeginn - bei der der Landeszentrale für politische Bildung gestellt werden.

Thüringen

In Kooperation mit einer staatlichen oder evangelischen Schule können Anträge für eintägige Gedenkstättenfahrten zu Stätten die in Thüringen liegen bei den staatlichen Schulämtern beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 300,- Euro und der Antrag muss 4 Wochen vor Maßnahmebeginn gestellt werden.


Bund

Die Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes für Fahrten zu den Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus werden seit drei Jahren über das internationale Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund ausgereicht.
Gefördert werden nur Anträge von freien Trägern der Jugendarbeit. Für Schulen gibt es andere Förderlinien. Wenn ihr bei eurem Projekt mit einer Schule kooperiert, muss sichergestellt werden, das die Schüler für die Zeit vom Unterricht befreit sind.

Gedenkstättenfahrten z. b. nach Auschwitz werden zurzeit mit bis zu 40,-Euro pro Tag/TN und pro Programmtag mit 305,- Euro zusätzlich gefördert. Die Teilnehmenden müssen zwischen 14 und 26 Jahren sein und Anträge sollten 2 Monate vor Maßnahmebeginn gestellt werden.

Weitere Infos: http://ibb-d.de/erinnern/foerderung-gedenkstaettenfahrten/
Förderantrag: https://ibb-d.de/wp/wp-content/uploads/2018/01/Antrag-KJP-GSF.pdf

 

Bei weiteren Frage könnt ihr Stefan Brüne im Kinder-und Jugendpfarramt ansprechen.