Förderungen über den bejm

Über den Bund Evangelischer Jugend Mitteldeutschland (bejm) gibt es die Möglichkeit verschiedene Fördermittel zu beantragen.

ÜBerblick über die Fördermöglichkeiten:

BEJM Förderung

z.B.

Mit Beginn des Jahres 2011 steht der Fonds zur Verfügung. Damit soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Freizeiten, Seminaren und Projekten zu ermöglicht werden, die aus finanziellen Gründen die Teilnehmer/innenbeiträge nicht aufbringen können.

Unterstützt werden auf Grundlage einer Richtlinie sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme an
1. Konfirmandenrüstzeiten,
2. Jugendfreizeiten,
   - Bibelrüstzeiten,
   - Familienrüstzeiten,
   - Kinderfreizeiten,
   - Ehrenamtlichenschulungen,
3. Kinder- und Jugendsingwochen,
4. Mitarbeiterschulungen,
5. ökumenischen Projekten und internationalen Jugendbegegnungen,
6. musisch-kulturellen Veranstaltungen,
7. Kinder- und Jugendtage

Die Jugendkammermittel werden nach einem Jugendplan über den Dachverband (bejm) verteilt.

Anträge können für :

  • Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten,
  • Schulungen,
  • Konfirmandenprojekte
  • Kinder- und Jugendtage
  • musisch-kulturelle Projekte

gestellt werden.

Außerdem können im Bedarfsfall Zuschüsse zu den TN-Beiträge beantragt werden, um Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme an Aktivitäten zu ermöglichen, selbst wenn diese nicht ausreichende finanzielle Mittel haben.

Gleichzeitig können auch die Gemeinden im Gebiet des Bundeslandes Thüringen einen Antrag auf eine Förderung über den bejm stellen.