Förderung der Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen

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Sachsen-Anhalt. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt soziale Einrichtungen oder Beratungsstellen bei Digitalisierungsmaßnahmen. Je nach Art der Einrichtung liegt die Förderhöhe zwischen 200 und 10.000 Euro. Gefördert werden u.a. auch Vorhaben von Einrichtungen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Der Antragsschluss ist am 30. Juni 2023.

Die Organisationen erhalten die Förderung für digitale Ausstattungsinvestitionen, abhängig von der Art Ihrer Einrichtung zum Beispiel für Installation eines WLAN (Router und Repeater), Computer, Laptops, Notebooks und Tablets.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 sind hier zu finden.

Kontakt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
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Web: www.ib-lsa.de