Förderprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche sind eine überregionale Herausforderung von gesamtgesellschaftlicher Relevanz, auf die bundesweit einheitlich reagiert werden muss. Mit dem Zukunftspaket sollen daher bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Zugänge geschaffen und so zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beigetragen werden.

Ziel des Programms

Ziel des Zukunftspakts ist es, Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023

 

Was wird gefördert?

  1. Einzelprojekte, die Jugendliche selbst planen und umsetzen und mithilfe von Trägern beantragen,
  2. Einzelprojekte, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden,
  3. Angebote unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über kommunale Strukturen.

Zu 1 und 2:

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung liegt dabei bei maximal 100.000 Euro.

Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

Weitere Informationen können dem Förderaufruf und den Hinweisen zum Förderaufruf (siehe Download) entnommen werden.


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