Aktuelle Förderprogramme für die Arbeit mit Flüchtlingen

Update: 14.07.2016

Hier ist einne Auflistung verschiedener Förderprogramme, die für die Arbeit mit Flüchtlingen geeignet sind oder Projektansätze beinhalten.

 

Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus

Förderung für Veranstaltungen mit Flüchtlingen

 Durch die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums des Innern und von Pro Asyl ist es der Stiftung ab sofort möglich, Veranstaltungen im Rahmen dieses Projekts das ganze Jahr über zu fördern. Im Flyer finden Sie detaillierte Informationen zur Planung und Durchführung.

 Das Projekt soll Menschen, die in Deutschland aus welchen Gründen auch immer Schutz suchen, die Möglichkeit bieten, in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Veranstaltungen zu organisieren, deren Themensetzung und Ablauf sie selbst bestimmen. Für die sog. Mehrheitsgesellschaft besteht dadurch die Gelegenheit, einen Perspektivwechsel zu vollziehen, indem sie von Menschen mit Fluchterfahrung oder von anderen Experten zur Flüchtlingssituation in Deutschland informiert wird oder schlicht mit Geflüchteten zum Austausch zusammenkommt.

Anfallende Kosten wie Raummieten, Honorare, Fahrtkosten oder Sachmittel können von der Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus gefördert werden.

Nähere Informationen finden Sie in den FAQ sowie im Formular der Antragsstellung.
 Mail: stiftung@interkultureller-rat.de
 Web: www.stiftung-gegen-rassismus.de  


Aktion Mensch

Die Aktion Mensch fördert im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland Projekte auf lokaler Ebene, insbesondere Projekte, die die Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen oder die Ausbildung und Qualifikation von Multiplikatoren zum Ziel haben. Des Weiteren werden Dienste und Projekte für traumatisierte Flüchtlinge und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bezuschusst. Die Mittel sind im Förderprogramm für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beantragen – es gibt keine gesonderte Programmlinie für die Arbeit mit Flüchtlingen. Der Zuschuss beträgt bis zu 250.000 € bei einem Eigenanteil von zwanzig Prozent. Für kleinere Vorhaben zugunsten einer inklusiven Gesellschaft werden in der so genannten Förderaktion bis zu 5.000 € Zuschuss auch ohne Eigenmittel gewährt.

Link zum Jugendprogramm der Stiftung
Link zum Flüchtlingsprogramm der Stiftung


Deutsche Fernsehlotterie/Deutsches Hilfswerk

Die Deutsche Fernsehlotterie/Deutsches Hilfswerk fördert soziale und strukturelle Maßnahmen. Bei den sozialen Maßnahmen wird eine Personalstelle mit bis zu 100.000 € in einem Zeitraum von drei Jahren bezuschusst – bei einem Eigenanteil von zwanzig Prozent. Zu den förderfähigen sozialen Maßnahmen zählen die Beratung und Begleitung von Asylsuchenden und Flüchtlingen, Angebote der

Begegnung von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit Einheimischen, Maßnahmen zum Abbau von Zugangsbarrieren bei Bildung und beruflicher Integration, zur Gewinnung, Koordinierung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Sozialarbeit. Strukturelle Maßnahmen, z.B. die Ausstattung von Räumen und die Schaffung von Spielplätzen werden mit bis zu 25.000 € gefördert (Eigenanteil in der Regel 50 Prozent).

Link zum Programm der Fernsehlotterie


Lothar-Kreyssig-Ökumene-Zentrum
Jährlich fließt eine Kollekte in den Fonds für gemeindebezogene Ausländerarbeit. Weiterhin stehen Kollektenmittel für den Fonds gemeindebezogener Aussiedlerarbeit bereit.

Folgende Schwerpunkte für finanzielle Unterstützung hat der Beirat für Ausländerarbeit festgelegt:

Unterstützung länger bestehender Projekte, z.B. Betreuung von Abschiebehäftlingen, Integrationsarbeit, Begegnungscafes etc.
Unterstützung besonderer Feste und Veranstaltungen, die ein friedliches Miteinander von Menschen verschiedener Herkunft, Sprache, Tradition und Religion fördern.
Unterstützung von Flüchtlingen im Einzelfall in unverschuldeten finanziellen Notsituationen, z.B. für psychologische Gutachten, Rechtsanwaltskosten, für Flüchtlinge im Kirchenasyl etc.

Link zum Förderbereich


Projektmittel zur Förderung von Demokratie und Weltoffenheit in der Landeshauptstadt Magdeburg zu vergeben

Im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ und ihrer „Partnerschaft für Demokratie“ hat die Landeshauptstadt Magdeburg für 2015 Fördermittel für Projekte für Demokratie und gegen Rechtsextremismus Gewalt und die unterschiedlichen Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu vergeben.

Die „Partnerschaft für Demokratie“ führt dabei den Lokalen Aktionsplan unter den geänderten Rahmenbedingungen des neuen Bundesprogrammes weiter.

Wir laden alle, die sich für ein demokratisches und weltoffenes  Magdeburg einsetzen, ein, Projekte umzusetzen und Förderanträge einzureichen.

Die Förderbedingungen sind der Förderleitlinie des Bundesprogramms sowie den Fördergrundsätzen zu entnehmen.

Gerne steht die Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg bei Miteinander e.V. als Koordinierungs- und Fachstelle für Beratungen und Fragen zur Verfügung.

 Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V.

Christine Böckmann

Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg

Erich-Weinert-Straße 30

39104 Magdeburg

Tel 03 91 – 620 77-43

Fax 03 91 – 620 77-40

Mobil 01 75 – 206 04 99

Email: boeckmann.gs@miteinander-ev.de

www.miteinander-ev.de


Anträge an den Hilfsbedürftigenfonds möglich / bejm

Mit diesem Fonds der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Freizeiten, Seminaren und Projekten ermöglicht werden, die aus finanziellen Gründen den Teilnahmebeitrag nicht vollständig aufbringen können.
Unterstützt werden sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme an Freizeiten, Seminaren, Mitarbeiterschulungen und anderen Veranstaltungen.
Die Förderung ist unkompliziert gestaltet: Die Gruppenleiter bestätigen im Antrag die Hilfebedürftigkeit. Ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig. Anträge können bis zu einer Woche vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Für das laufende Jahr sind noch Anträge möglich. "In der kommenden Ferienzeit werden wieder zahlreiche Freizeiten für Kinder und Jugendliche in Gemeinden, Kirchenkreisen und Verbänden stattfinden. Der Hilfsbedürftigenfonds soll dazu beitragen, dass allen die Teilnahme möglich ist." erläutert Constance Schmitsdorf, die beim bejm für die Verwaltung des Fonds zuständig ist.

Alle Informationen dazu sind hier auf den Webseiten

www.bejm-online.de/foerderung/hilfsbeduerftigenfonds-der-ekm


Kindern Urlaub schenken

Antragsfristen enden am 31. März und am 31. Oktober jedes Jahres. Zusätzliche Antragsfristen werden durch den Spendenbeirat festgelegt.

Gefördert werden:

  1. Bildungsprojekte für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien (z. B. Kinderbil- dungsprojekte, Jugendbildungen, Familien-Seminare, Eltern-Schulen, Vater-Sohn- Tage usw.). Es werden auch Projekte gefördert, die Kinder, Jugendliche und Familien mit und ohne Behinderung, mit und ohne Migrationshintergrund, aus unterschiedlichen sozialen Milieus usw. zusammenführen (Projektförderung).
  2. Pädagogisch orientierte Ferienfreizeiten für die angesprochenen Zielgruppen, wenn sie einen deutlich erkennbaren Bildungsaspekt haben oder einen Impuls für weitergehende Hilfemaßnahmen darstellen (Projektförderung).
  3. Teilnahmebeiträge für Kinder und Jugendliche der angesprochenen Zielgruppen, die an einem Freizeit- oder Bildungsprojekt teilnehmen. Dabei kann die Maßnahme von einem anderen gemeinnützigen Träger umgesetzt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass einer diakonischen bzw. kirchlichen Einrichtung die zu fördernden Kinder aus ihrer Sozialen Arbeit bekannt sind. Ziel ist es, diesen Kindern eine „Auszeit“ zu ermöglichen, um einen neuen Impuls für weitergehende Hilfemaßnahmen zu setzen (Einzelfall-Förderung).

Höhe der Förderung:

Den Antragstellern wird empfohlen, sich hinsichtlich ihrer Bewerbung um Förderung aus Mitteln der „Aktion Kindern Urlaub schenken“ an 15 Euro pro Tag und Teilnehmer/in zu orientieren. Sollten auf Grund pädagogischer Besonderheiten im Umgang mit der Zielgruppe ausnahmsweise höhere finanzielle Unterstützungen notwendig sein, muss dies im Antrag stichhaltig begründet werden.

http://www.urlaubschenken.de

helfen@diakonie-ekm.de


Thüringen: Stiftung Familiensinn
Die Stiftung FamilienSinn fördert Projekte, die geeignet sind, Familien zu unterstützen und sie in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.

ANTRAGSFORMULARE ZUR FÖRDERUNG DURCH DIE STIFTUNG FAMILIENSINN

Förderung von Maßnahmen zur Familienbildung
http://stiftung-familiensinn.de/foerderbereiche/


Sachsen-Anhalt: Förderung von Willkommenskultur

Die Netzwerkstelle „Willkommenskultur“ ist bei der LAGFA angesiedelt. Sie arbeitet mit regionalen Akteuren in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit zusammen. Vereine und Träger, aber vor allem auch kleine Initiativen und Privatpersonen können sich bei der Netzwerkstelle Rat und Unterstützung holen, wenn sie vor Ort Aktionen planen oder mit anderen Engagierten zusammenarbeiten wollen. Aus dem Engagement-Fonds können für solche ehrenamtlichen Vorhaben bis zu 2.500 Euro beantragt werden. Dazu wurde ein vereinfachtes Antragsverfahren entwickelt, damit Geld schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden kann. Mögliche Projekte können neben Begegnungsfesten und Patenschaften auch Freizeitangebote für Flüchtlinge und ehrenamtliche Sprachunterstützung sein.
Für die Förderung einer lokalen Willkommenskultur hat das Land für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 350.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Davon sind für 2015 für die Netzwerkstelle und den Engagement-Fonds rund 150.000 Euro und für die Brückenbauer etwa 50.000 Euro vorgesehen.
Kontakt zur Netzwerkstelle

Antragsunterlagen unter: LINK


Halle:  Vorhaben für Demokratie, Toleranz & Weltoffenheit werden unterstützt

Halle, 1.2.2016:  Ab sofort können Initiativen, Vereine und Jugendgruppen wieder Förderanträge bei den Förderfonds der „HALLIANZ für Vielfalt“ einreichen. Der HALLIANZ Engagementfonds und HALLIANZ Jugendfonds bietet finanzielle Unterstützung für lokale, ehrenamtliche Projekte, die sich für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit stark machen und sich mit Rassismus, Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen.

„Jeder kann im Verein, mit Freunden und Kollegen, dazu beitragen, dass Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gelebt und diskutiert werden. Je konkreter, desto besser. Dabei geht es um die Auseinandersetzung mit unseren Werten, aber auch um praktische Begegnung oder auch Beschäftigung mit unserer Vergangenheit. Das ist nicht immer einfach, deshalb wollen wir Anregungen und finanzielle Unterstützung bieten.“, so die Koordinatorin der HALLIANZ Förderfonds, Karen Leonhardt.

Der HALLIANZ Jugendfonds richtet sich an Jugendliche von 14-27 Jahren, die ohne oder mit nur wenig Hilfe von Erwachsenen Jugendprojekte umsetzen und dabei finanzielle Hilfe benötigen. Beispielprojekte könnten interkulturelle Workshops für Schülerräte, Nachhilfe für Flüchtlingskinder oder ein Theaterprojekt zum Thema Diskriminierung sein. Beim HALLIANZ Jugendfonds geht es aber nicht nur um Projekte, die von Jugendlichen geplant und umgesetzt werden, sondern auch die Förderentscheidungen werden durch Jugendliche getroffen. Dazu trifft sich monatlich ein Projektbeirat im Kinder- und Jugendrat, der interessierte Jugendliche bei der Antragstellung berät und Hinweise zur Projektumsetzung gibt. Pro Jugendprojekt können bis zu 400 Euro beantragt werden.

Der HALLIANZ Engagementfonds fördert darüber hinaus finanziell Projekte zur Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens, der praktischen Begegnung und Verantwortungsübernahme sowie der demokratischen Beteiligung und Auseinandersetzung mit Diskriminierung, bei denen alle Bevölkerungsgruppen eingebunden werden können. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung ehrenamtlichen Engagements. Pro Projekt können max. 1.500 Euro beantragt werden.

Die aktuellen Ausschreibungs- und Antragsunterlagen zum HALLIANZ Jugendfonds und zum HALLIANZ Engagementfonds sind ab sofort auf der Webseite der HALLIANZ für Vielfalt zu finden. Anträge können laufend gestellt werden. Die HALLIANZ Förderfonds sind Projekte der Partnerschaft für Demokratie „Hallianz für Vielfalt“. Aktuell werden die HALLIANZ Förderfonds aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ unterstützt. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.kurzlink.de/Foerderfonds

Weitere Infos und Beratung: