Regelung zur JULEICA 2020 in Thüringen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie

Hier findet ihr die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 24.06.2020 bestätigten Ausnahmeregelungen zur Juleicaaus- und –fortbildung in der CORONA-Zeit.

JULEICA-AUSBILDUNG online – Durchführung und Anerkennung

Die Juleica ist stark von den Auswirkungen der Corona Pandemie betroffen. Neue
Herausforderungen und Bedarfe entstehen. Diese wurden in den vergangenen Wochen gesammelt, Lösungsansätze erarbeitet und abgestimmt. Die Bundeszentrale Juleica (des DBJR) hat sich gemeinsam mit den Landeszentralstellen der Bundesländer auf ein einheitliches Verfahren hinsichtlich Gültigkeit und Anerkennung von digitalen Ausbildungsformaten für 2020 geeinigt, siehe DBJR-Information 27. April 2020. Die Landeszentralstelle in Thüringen ergänzt das bundeseinheitliche Verfahren wie folgt.  

A) Grundausbildung
Für 2020 gilt: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Eine Präsenz – und Gruppenanteil im Rahmen der Ausbildung von mindestens 50 % (also 18 Stunden) der zeitlichen Gesamtausbildung (36 Stunden) ist jedoch weiterhin notwendig. Welche Inhalte wie online vermittelt werden, liegt in Trägerverantwortung. Die Form der Ausbildung sollte bei Antragstellung inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben nachgewiesen werden, für die Prüfung zeigt sich der freie Träger verantwortlich.

B) Fortbildungen (Verlängerung/ Neuausstellung der Juleica nach drei Jahren)
Für 2020 gilt: Verlängerungsausbildungen (8 Zeitstunden) können komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist auch möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/ Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die Verbände bzw. Träger bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte bei Antragstellung inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben nachgewiesen werden.

Umgang mit Juleicas mit Ablaufdatum zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020
Für Karten, die in der Zeit vom 01. Januar 2020 – 30. Dezember 2020 ausgelaufen sind oder auslaufen werden, gilt: Die Gültigkeit wird bis zum 31. Dezember 2020 automatisch verlängert. Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen. Die technischen Anpassungen im Antragssystem und die Vorbereitungen für das Zertifikat/die Bescheinigung laufen aktuell (sind derzeit noch nicht im System sichtbar) und werden bis Ende Mai abgeschlossen sein. Der DBJR und die Landeszentralstelle werden über die Änderungen im Livesystem und den Startpunkt informieren. Auf der Startseite des Antragssystems www.juleica-antrag.de wird ein Hinweis eingepflegt.
Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurück zu geben ist.

1. Hilfe Schulung
Gemäß den Grundsätzen darf die Schulung maximal 2 Jahre vor Antragstellung liegen. Im aktuellen Sonderfall entscheiden die Träger Einzelfallbezogen wie sie mit der geforderten 1. Hilfe-Schulung 2020 umgehen und unter welchen Umständen und mit welchen Fristen die Schulungen bei Bedarf nachgeholt werden müssen.
 
Die Regelungen wurden mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgestimmt und gelten vorläufig, längstens bis Ende 2020.   

Landeszentralstelle Juleica in Thüringen
Landesjugendring Thüringen e.V.
www.juleica-thüringen.de