juleica Sonderregelung 2021 für Sachsen-Anhalt

Juleica Teaser

Die juleica ist stark von den Auswirkungen der anhaltenden Pandemie betroffen. Schulungen mussten 2020 abgesagt werden, vergleichsweise wenig Grundschulungen wurden über den Sommer anteilig in Präsenz durchgeführt. Derweilen haben viele Jugendverbände in den vergangenen sieben Monaten digitale Formate neu entwickelt, erprobt und den juleica-Qualitätsstandards angepasst.

Einige stecken noch mitten im Prozess. Wobei nach wie vor nicht alle Jugendleiter*innen digitale Angebote nutzen können, Stichwort Breitbandausbau und digitale Ausstattung sozial Benachteiligter. Um die Nachfrage an Fortbildungen in Anbetracht der zu erwartenden Einschränkungen im ersten Quartal 2021 zu entspannen, verlängert sich in Sachsen-Anhalt die Gültigkeit auslaufender Karten.
Eine bundesweit einheitliche Regelung, wie 2020 vom DBJR mitgeteilt, steht für das kommende Jahr noch aus. Die Landeszentralstelle juleica will den Jugendverbänden sowie Jugendleiter*innen Planungshorizonte ermöglichen und teilt deshalb bereits jetzt mit,

für Sachsen-Anhalt werden folgende Regelungen verlängert:

Grundausbildung (Qualifizierung)
Für 2021 gilt: Die Grundausbildung, Umfang 40 Zeitstunden, kann zu maximal 50 Prozent digital durchgeführt werden. Welche Module digital umgesetzt werden, entscheiden die Schulungsträger*innen selbstständig und informieren die Landeszentralstelle juleica dazu vor Beginn der Schulungen formlos per E-Mail unter: juleica@kjr-lsa.de.

Fortbildungen (Verlängerung)
Für 2021 gilt: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Die Entscheidung, welche Module digital geschult werden, verbleibt bei den Verbänden bzw. Freien Träger*innen.

Erste-Hilfe-Schulung
Für 2021 gilt: Gemäß den Grundsätzen für Sachsen-Anhalt darf die Schulung maximal 2 Jahre vor juleica-Antragstellung liegen. Im aktuellen Sonderfall entscheiden die Verbände bzw. Freien Träger einzelfallbezogen, wie sie mit der geforderten Erste-Hilfe-Schulung 2021 umgehen und unter welchen Umständen und mit welchen Fristen die Schulungen bei Bedarf nachgeholt werden müssen.

Umgang mit Karten, deren Gültigkeit bis Juli 2021 ausläuft
Es gilt: Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 – 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben, sowie Karten, die im 1. Halbjahr 2021 vom 01.01.2021 – 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren, werden mindestens bis zum 30.06.2021 verlängert. Die technische Umsetzung im Antragsportal www.juleica-antrag.de obliegt dem DBJR und wird angestrebt.  


Die Regelungen wurden von der Landeszentralstelle juleica in Absprache mit dem Arbeitskreis juleica am 03.12.2020 beschlossen und gelten vorläufig, längstens bis Ende 2021.  

 

Melanie Brinken
Referentin der Landeszentralstelle juleica
im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. Schleinufer 14, 39104 Magdeburg

juleica@kjr-lsa.de
www.kjr-lsa.de