Jesus Christus spricht: Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig. (L) 2. Korinther 12,9

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Ausleihbedingungen

Startseite - Spielberatungsstelle - Ausleihbedingungen

Ausleihbedingungen und Gebühren

Die Ausleihgebühren

Spielgeräte

Pedalos, Riesenmikado, Schwungtücher u.v.a.m.

bis 4 Tage

1 Woche

2 Wochen

je Spielgerät

2,- EUR

3,- EUR

5,- EUR

Kreuzkriechtunnel, Tafelgemurmel, Balancierdisc

bis 4 Tage

1 Woche

2 Wochen

je Spielgerät     

     5,- EUR

10,- EUR

20,- EUR

Technische Geräte

Seifenblasenmaschine, Luftballonmaschine, Kleinkompressor

bis 4 Tage

1 Woche

2 Wochen

je Geräte

5,- EUR

7,- EUR

8,- EUR

Bücher , Spielkarteien , Krippenspiele

...sind nach Absprache auch über 2 Wochen hinaus ausleihbar.

bis 4 Tage

1 Woche

2 Wochen

je Medium

0,50 EUR

1,- EUR

2,- EUR

Freizeit, Sport und Basteln

Buttonmaschine ( S , M , L )

5,- EUR/Tag

Button ( S , M , L )

0,50 EUR/Button

Zirkuskiste

5,- EUR/Tag

Zelt (10 Personen)

10,- EUR/Tag

Zelt (35 Personen)

40,- EUR/Tag

Zirkuszelt

40,- EUR/Tag

Kanu

10,- EUR/Tag

Kanuanhänger

15,- EUR/Tag

Wasserspartonne

5,- EUR/Tag

Megalabyrinth

100,- EUR/Ausleihe

Die Ausleihbedingungen

  1. Zeitraum
    Die Spielberatungsstelle stellt die in der Ausleihvereinbarung genannten Geräte, Spiele, Bücher etc. für den vereinbarten Zeitraum leihweise zur Verfügung. Über die Unversehrtheit und Vollständigkeit herrscht Einvernehmen.
  2. Funktion und Bedienung
    Der Entleiher wurde in die Bedienung bzw. Funktionsweise des Ausleihgegenstandes bzw. der Ausleihgegenstände eingewiesen.
  3. Haftung
    Der Entleiher haftet während der Ausleihzeit für alle Schäden an den ausgeliehenen Gegenständen und verpflichtet sich zudem, diese sicher aufzubewahren und nur unter pädagogischer Anleitung zu gebrauchen.
    1. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
    2. Alle Schäden, die während des Transportes, Einsatzes oder der Lagerung an den Ausleihgegenständen entstehen, sind bei Rückgabe unbedingt anzugeben.
  4. Überschreitung
    Bei Überschreitung des vereinbarten Ausleihzeitraumes wird auf die Leihgegenstände ein Überziehungsentgelt laut Ausleihbestimmung in Höhe von 1,- EUR ab dem zweiten Tag nach Ablauf der Ausleihfrist erhoben. Desweiteren trägt der Ausleihende alle Folgen und Kosten, die durch die Überschreitung der Spielberatungsstelle und den nachfolgenden Ausleihenden entsteht.
  5. Reinigungsentgelt
    Die Spielberatungsstelle behält sich das Recht vor, ein Reinigungsentgelt zu erheben.
  6. Gebühren
    Die vereinbarte Nutzungsgebühr ist bei der Rückgabe bar gegen Quittung zu zahlen oder nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
  7. Rückgabe
    Die Rückgabe der entliehenen Gegenstände ist generell persönlich vorzunehmen, in Ausnahmefällen kann dies auch durch Dritte bzw. an Dritte geschehen, jedoch liegt die Haftung zu dieser Zeit beim Entleiher. Bei Büchern udg. ist auch der Postweg möglich, die Ankunft der Ausleihgegenstände muss im Ausleihzeitraum enthalten sein.