Ausleihbedingungen
Ausleihbedingungen und Gebühren
Die Ausleihgebühren
Spielgeräte
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Pedalos, Riesenmikado, Schwungtücher u.v.a.m. |
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bis 4 Tage |
1 Woche |
2 Wochen |
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je Spielgerät |
2,- EUR |
3,- EUR |
5,- EUR |
Kreuzkriechtunnel, Tafelgemurmel, Balancierdisc
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bis 4 Tage |
1 Woche |
2 Wochen |
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je Spielgerät |
5,- EUR |
10,- EUR |
20,- EUR |
Technische Geräte
Seifenblasenmaschine, Luftballonmaschine, Kleinkompressor
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bis 4 Tage |
1 Woche |
2 Wochen |
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je Geräte |
5,- EUR |
7,- EUR |
8,- EUR |
Bücher , Spielkarteien , Krippenspiele
...sind nach Absprache auch über 2 Wochen hinaus ausleihbar.
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bis 4 Tage |
1 Woche |
2 Wochen |
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je Medium |
0,50 EUR |
1,- EUR |
2,- EUR |
| Freizeit, Sport und Basteln | |||
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Buttonmaschine ( S , M , L ) |
5,- EUR/Tag |
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Button ( S , M , L ) |
0,50 EUR/Button |
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Zirkuskiste |
5,- EUR/Tag |
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Zelt (10 Personen) |
10,- EUR/Tag |
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Zelt (35 Personen) |
40,- EUR/Tag |
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Zirkuszelt |
40,- EUR/Tag |
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Kanu |
10,- EUR/Tag |
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Kanuanhänger |
15,- EUR/Tag |
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Wasserspartonne |
5,- EUR/Tag |
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Die Ausleihbedingungen
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Zeitraum
Die Spielberatungsstelle stellt die in der Ausleihvereinbarung genannten Geräte, Spiele, Bücher etc. für den vereinbarten Zeitraum leihweise zur Verfügung. Über die Unversehrtheit und Vollständigkeit herrscht Einvernehmen. -
Funktion und Bedienung
Der Entleiher wurde in die Bedienung bzw. Funktionsweise des Ausleihgegenstandes bzw. der Ausleihgegenstände eingewiesen. -
Haftung
Der Entleiher haftet während der Ausleihzeit für alle Schäden an den ausgeliehenen Gegenständen und verpflichtet sich zudem, diese sicher aufzubewahren und nur unter pädagogischer Anleitung zu gebrauchen.- Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
- Alle Schäden, die während des Transportes, Einsatzes oder der Lagerung an den Ausleihgegenständen entstehen, sind bei Rückgabe unbedingt anzugeben.
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Überschreitung
Bei Überschreitung des vereinbarten Ausleihzeitraumes wird auf die Leihgegenstände ein Überziehungsentgelt laut Ausleihbestimmung in Höhe von 1,- EUR ab dem zweiten Tag nach Ablauf der Ausleihfrist erhoben. Desweiteren trägt der Ausleihende alle Folgen und Kosten, die durch die Überschreitung der Spielberatungsstelle und den nachfolgenden Ausleihenden entsteht. -
Reinigungsentgelt
Die Spielberatungsstelle behält sich das Recht vor, ein Reinigungsentgelt zu erheben. -
Gebühren
Die vereinbarte Nutzungsgebühr ist bei der Rückgabe bar gegen Quittung zu zahlen oder nach Zugang der Rechnung zu begleichen. -
Rückgabe
Die Rückgabe der entliehenen Gegenstände ist generell persönlich vorzunehmen, in Ausnahmefällen kann dies auch durch Dritte bzw. an Dritte geschehen, jedoch liegt die Haftung zu dieser Zeit beim Entleiher. Bei Büchern udg. ist auch der Postweg möglich, die Ankunft der Ausleihgegenstände muss im Ausleihzeitraum enthalten sein.






