Die Richtlinie für 2018 wurde auf Grundlage der 2017 neu verfassten überarbeitet und von der Jugendkammer beschlossen.
- Anträge auf Zuwendungen bitte nur noch über die beauftragten Kreisreferentinnen bzw. Kreisreferenten der Kirchenkreise; bei Verbänden und Einrichtungen über die Geschäftsstellen als Sammelantrag einreichen.
- Einzelanträge finden keine Berücksichtigung mehr.
http://www.bejm-online.de/foerderung/foerderung-in-den-jahren/foerderung-ekm-2018/
Richtlinie
Der Kinder- und Jugendförderplan der EKM unterstützt Maßnahmen und Projekte der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in
- den Kirchengemeinden (KG) und
- den Kirchenkreisen (KK).
- den evangelischen Jugendverbänden
- den Jugendbildungseinrichtungen der EKM
- der Offenen Arbeit,
- den Jugendkirchen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. ... weiterlesen.