Aus dem Krisenstab der EKM (Stand 22.10.2020)

Die 22. Sitzung des Corona-Krisenstabes am 19.10.2020 war inhaltlich von der weiteren Diskussion zu den Auswertungen der Monate März bis Juni und den aktuell wieder drastisch ansteigenden Zahlen in Deutschland geprägt. 

Anmerkung aus dem Kinder und Jugendpfarramt vom 22.10.2020:
In Städten und Landkreisen werden aufgrund der Pandemieentwicklung aktuell zusätzliche Einschränkungen erlassen. Diese haben möglicherweise Einfluss auf die Angebote in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Jugendverbänden. Bitte beachtet diese Vorgaben. Regeln für Veranstaltungen in der Region gelten auch für außerschulische Maßnahmen der Ev. Jugend. Teilweise gibt es Sonderregeln für Schulen, diese gelte aber nur im Schulbetrieb. Die Untersagung von privaten Veranstaltungen trifft nicht auf unsere Angebote zu, jedoch sind ggf. Regeln für die erweiterte Maskenpflicht anzuwenden. Gottesdienste und Andachten sind als freie Religionsausübung ebenfalls nicht von der Untersagung privater Feiern bzw. Freizeitaktivitäten betroffen.

 

Dienstreisen
Der Krisenstab empfiehlt nachdrücklich, die Frage nach der Notwendigkeit von Dienstreisen insbesondere in Gebiete mit stärkerem Infektionsgeschehen kritisch zu beantworten. Dies gilt für Dienstreisende wie auch für diejenigen, die Dienstreisen genehmigen.

Planungen für die Festzeiten
Die sprunghaft angestiegenen Zahlen haben die Planungen für die Advents- und Weihnachtszeit wie schon zuvor von St. Martin unsicher gemacht. Dem bisweilen geäußerten Wunsch an die Landeskirche, sie möge jetzt klare Eckpunkte für diese Festtage beschreiben, ist mit folgenden Hinweisen zu entsprechen:

  • Wir bitten, insbesondere bei dynamischen Entwicklungen des Infektionsgeschehens, den engen Kontakt zu den zuständigen Ämtern der kreisfreien Städte und Landkreise zu halten.
  • Sollten zu den betreffenden Tagen grundsätzlich weitere Einschränkungen für Veranstaltungen gelten, müssen die veranstaltenden Kirchengemeinden Sondergenehmigungen beantragen. Dies betrifft generell alle Gottesdienste, die in den öffentlichen Raum verlegt werden. Dabei sind die Fragen der Absperrungen, Zu- und Ausgänge, Hygieneanforderung u.a. ausdrücklich zu thematisieren.
  • Bei den aktuellen harten Maßnahmen zur Infektionseindämmung in Bayern sind Gottesdienste als einzige Veranstaltungsform von den Verboten ausgenommen. Dies sollte auch für unsere Bundesländer hoffentlich im Fall der Fälle möglich sein.
  • Schon heute zeichnet sich ab, dass die Notwendigkeit der vielen Helfer und Unterstützer von Open-Air-Gottesdiensten an vielen Orten zum Problem wird. Das ist Berichten von Kolleginnen und Kollegen zu entnehmen, die mitten in der Vorbereitung stehen. Es lohnt sich also, schon heute verbindliche Zusagen der aktiven Beteiligung anzustreben.
  • Die Fragen der nötigen technischen Ausrüstung dieser Veranstaltungen sind mit den Kirchenkreisen zu klären.
  • Die in Thüringen immer wieder gestellte Frage nach den Anwesenheitslisten beantwortet der Krisenstab mit der Empfehlung, diese beizubehalten, trotz der Tatsache, dass Anwesenheitslisten momentan nicht gefordert sind. Im Falle einer Infektion können wir als Gemeinden besser und zielführender unterstützen. Zu den Weihnachtsgottesdiensten könnten in den Gemeindebriefen entsprechende Abschnitte zum Ausschneiden enthalten sein, die dann von den Teilnehmenden ausgefüllt mitgebracht werden. Auch in Thüringen könnte es Bestandteil von Sondergenehmigungen sein, die Teilnehmenden mit Namen und Anschrift belegen zu können. In den anderen Bundesländern sind Listen weiterhin fester Bestandteil der Hygieneschutzbestimmungen.

Der Krisenstab wird weiterhin die besonderen Ansprüche der Festzeit und Festgottesdienste im Blick behalten und in den Sitzungen thematisieren.

Geschäftsordnungen für Gemeinde- und Kreiskirchenräte
Der Krisenstab hat sich darauf verständigt, dass er dem Landeskirchenrat empfiehlt, die Geschäftsordnungsregelungen für Gemeindekirchenräte und Kreiskirchenräte, die für die Pandemieeinschränkungen erlassen wurden, über den 31.12.2020 bis zum 30.06.2021 zu verlängern.

 

Die aktualisierte Übersicht der Reglungen der Bundesländer zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es hier:

Info-Nr. 43 vom 15.10.2020 – Anlage 1-Regelungen der Länder.

 


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